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   VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14   

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https://dejure.org/2015,11251
VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14 (https://dejure.org/2015,11251)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 (https://dejure.org/2015,11251)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. März 2015 - 9 B 1791/14 (https://dejure.org/2015,11251)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2010 - 1 MR 6/10
    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, Rn. 159).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, Rn. 159).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 9 S 70.08

    Kein Vorrang der aufschiebenden Wirkung vor der sofortigen Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, Rn. 159).
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, Rn. 159).
  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, Rn. 159).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Nach Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist der von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung - abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Nach Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist der von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung - abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Da der individualrechtsbezogene Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO unangetastet bleibt, wird lediglich der gerichtliche Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Prüfung der Klagebefugnis ausgeweitet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.09.2014 - 9 B 609/14 - BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O.; zuletzt OVG NW, Urteil vom 08.03.2013 - 1 LB 5/12 -, juris Rn. 30 f.).
  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 2. März 2015 (- 9 B 1791/14 -, juris Rn. 13) entschieden hat, stellt es - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - gerade keinen Fehler der UVP-Vorprüfung oder gar deren unzulässige Nachholung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. dazu Urteil vom 19.12.2013 - 4 C 14.12 -, juris) dar, dass die UVP-Vorprüfung erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurde und nicht gleich zu Anfang mit den Antragsunterlagen vollständig vorgelegen hat.
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Diese Verfahrensweise ist vielmehr nach wie vor auch deshalb nach dem Gesetzeszweck als sachgerecht zu beurteilen, weil sie erkennbar der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses dient, und dies zumindest auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabensträger trifft (vgl. dazu Hess. VGH., Beschluss vom 19.03.2012 - 9 B 1916/11 -, juris Rn. 48 f.; Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris; zuletzt Beschluss vom 22.09.2015 - 9 A 408/15.Z -).

    Es lässt sich auch nicht feststellen, dass Wirkeffekte wie subletale Barotraumen durch Druckunterschiede der Luftschleppe überhaupt nicht berücksichtigt werden, da das Gondel- und Mastmonitoring in Zusammenhang mit dem Abschaltalgorithmus nicht nur unmittelbare Kollisionen, sondern auch die im Umfeld drohenden Barotraumen verhindern helfen kann (vgl. dazu auch Hess.VGH, Beschluss vom 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, juris Rn. 24 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Allein die Tatsache, dass die erste UVP-Vorprüfung erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurde, und nicht - wie es § 5 Abs. 1 UVPG an sich vorsieht - unverzüglich nach Beginn des Verwaltungsverfahrens, begründet noch keinen beachtlichen Verfahrensfehler (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 -, juris Rn. 9).
  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Denn da die UVP-Vorprüfung noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz in einem Gerichtsverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11/07 -, juris sowie § 4 Abs. 1b Nr. 2 UmwRG) und damit dann gegebenenfalls auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch durchgeführt werden kann, kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, dass das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung schon zu Beginn des Genehmigungsverfahrens vorliegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 -, Rn. 13, juris).
  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

    Allein die Tatsache, dass die UVP-Vorprüfungen erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens durchgeführt wurden, und nicht - wie es § 3a Satz 1 UVPG an sich vorsieht - unverzüglich nach Beginn des Verwaltungsverfahrens, begründet noch keinen beachtlichen Verfahrensfehler (vgl. HessVGH, B.v. 2.3.2015 - 9 B 1791/14 - juris Rn. 9).

    Auf die Frage, ob sich die rechtsfehlerhaft angenommene Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf die seitens des Antragsgegners getroffenen Sachentscheidungen ausgewirkt hat, kommt es nicht an (HessVGH, B.v. 2.3.2015 - 9 B 1791/14 - juris Rn. 9).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Diese Verfahrensweise dient der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses und dies liegt auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 9 B 1876/18 , S. 6 f., n. v.; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 23 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 42 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 , Rn. 13 , juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - 8 A 493/16

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und

    Aus der von der Beigeladenen zitierten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. März 2012, NVwZ-RR 2012, 544 = juris Rn. 46 ff., vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 -, ZNER 2015, 174 = juris Rn. 13, und vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 -, BauR 2016, 486 = juris Rn. 42, ergibt sich nichts Abweichendes.
  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

    Insofern führt auch der Hinweis der Klägerin auf einschlägige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Minden nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 sowie VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - beide juris).
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

    Es entspricht vielmehr dem von der Behörde abzuverlangenden sachgerechten Umgang mit dem Prüfungsgegenstand und den Anforderungen an die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes im erforderlichen Umfang, abzuklären, welche Bedenken von den Fachbehörden gesehen werden, diese unter Einbeziehung auch der Beigeladenen und sachkundiger Stellen aufzuklären, das Ergebnis dieser Ermittlungen den Fachbehörden zur Bewertung vorzulegen und dieses solange zu wiederholen, bis aus behördlicher Sicht geklärt ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Beschluss v. 02.03.2015 - 9 B 1791/14, Juris).
  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

    Doch selbst wenn im Hinblick auf die nach dem Bekunden des Antragsgegners "unglückliche" Formulierung im Bescheid bzw. die nicht ausdrückliche Dokumentation dieser UVP-Vorprüfung ein Verstoß gegen Formvorschriften vorliegen würde, wäre ein solcher nicht mehr beachtlich, nachdem die UVP-Vorprüfung nachweislich des mit Schreiben des Antragsgegners übersandten Vermerks vom 13.05.2015 erfolgt ist, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11/07 -, juris ) bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens jedenfalls dann nachgeholt werden kann, wenn im Rahmen des gewöhnlichen Verlaufs eines Genehmigungsverfahrens bei der Beteiligung von Fachbehörden Nachbesserungsbedarf in Bezug auf gutachterliche Untersuchungen entsteht (so auch jüngst: Hess. VGH, Beschl. v. 02.03.2015 - 9 B 1791/14 -, ZNER 2015, 174) .
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 8 B 1070/15

    Rechtswidrigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides

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